A - Z der Landkreise
Zur
Finanzierung seiner Ausgaben kann jeder Landkreis Abgaben
erheben, zum Beispiel die Abfallbeseitigungsgebühren oder die Jagdsteuer.
Zu jeder Abgabenerhebung muss der Landkreis allerdings jeweils gesetzlich
ermächtigt sein. > weitere
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Die
Landkreise sind Träger der Abfallwirtschaft
und unterhalten deshalb Deponien, Kompostwerke oder Verbrennungsanlagen
und weitere Anlagen zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
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Wer
ein Kind adoptieren will, kann sich an die Adoptionsvermittlungsstelle
beim Jugendamt wenden, die
die Adoption vorbereitet und durchführt.
Viele
Landkreise sind Träger von Altenheimen
und Altenpflegeheimen. Für diejenigen, die die Heimkosten
trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ganz selbst
bezahlen können und deren Einkommen/Vermögen nicht zur Deckung
ausreicht, übernimmt ggf. die Sozialhilfe die nicht gedeckten Kosten.
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Altenhilfe
ist Aufgabe des Sozialamts. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Wohnens
(auch in Heimen). Es werden gleichzeitig aber auch zusätzliche Hilfen
zur Bewältigung des Alltags bis hin zu kulturellen und geselligen
Anregungen angeboten. > weitere
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Ein
wichtiges Arbeitsgebiet ist auch die Erfassung und Sanierung von Altlasten
(verunreinigte Flächen). > weitere
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Die
Kreisarchivarinnen und Kreisarchivare betreuen die Archive
der Landkreise und vieler Gemeinden.
Als
untere Aufnahmebehörde für Asylbewerber
bearbeitet das Landratsamt deren Asylanträge, kümmert sich um
die Unterbringung während der Bearbeitungszeit des Antrags und ist
für die "Sozialhilfeleistungen" an Asylbewerber zuständig.
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